Versionsverlauf


§ 24 VStG - Neufassung

Bibliographie

Titel
Vermögensteuergesetz (VStG)
Amtliche Abkürzung
VStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-6-3-2

Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum, unter neuer Überschrift und in neuer Paragrafenfolge bekannt zu machen und dabei offenbare Unrichtigkeiten und Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen.