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Anlage 1 Teil 6.6 GKG - Hauptabschnitt 6
Besondere Gebühr

Bibliographie

Titel
Gerichtskostengesetz (GKG)  
Amtliche Abkürzung
GKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
360-7
Nr.GebührentatbestandGebühr oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG
6600Auferlegung einer Gebühr nach § 38 GKG wegen Verzögerung des Rechtsstreits wie vom Gericht bestimmt