§ 4 ThürFlüAG - Übertragene Aufgaben
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen (Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz - ThürFlüAG -)
- Amtliche Abkürzung
- ThürFlüAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 26-5
Die Landkreise, kreisfreien Städte und im Falle des § 2 Abs. 4 Satz 4 die kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften führen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis durch.