§ 151 StPO - Anklagegrundsatz
Bibliographie
- Titel
- Strafprozessordnung (StPO)
- Amtliche Abkürzung
- StPO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 312-2
Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.
Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.