Versionsverlauf


  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

§ 1 ThürHhG 2023 - Feststellung des Landeshaushaltsplans

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Thüringer Haushaltsgesetz 2023 -ThürHhG 2023-)
Amtliche Abkürzung
ThürHhG 2023
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
Neue FN 2022

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Landeshaushaltsplan wird in Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 auf 13.069.861.100 Euro festgestellt.