§ 134 LBG - Arbeitszeit
Bibliographie
- Titel
- Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG)
- Amtliche Abkürzung
- LBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Brandenburg
- Gliederungs-Nr.
- 210-8
Der Minister des Innern erlässt durch Rechtsverordnung besondere Bestimmungen über die Arbeitszeit der Polizeivollzugsbeamten, insbesondere über
- 1.die Dauer, die Verlängerung und die Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeit und der Dienstschichten,
- 2.unregelmäßige Arbeitszeiten,
- 3.den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft,
- 4.dienstfreie Zeiten,
- 5.die Pausen, die Arbeitszeiteinteilung und die Dienststundenregelung.