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§ 134 LBG - Arbeitszeit

Bibliographie

Titel
Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG)
Amtliche Abkürzung
LBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
210-8

Der Minister des Innern erlässt durch Rechtsverordnung besondere Bestimmungen über die Arbeitszeit der Polizeivollzugsbeamten, insbesondere über

  1. 1.
    die Dauer, die Verlängerung und die Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeit und der Dienstschichten,
  2. 2.
    unregelmäßige Arbeitszeiten,
  3. 3.
    den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft,
  4. 4.
    dienstfreie Zeiten,
  5. 5.
    die Pausen, die Arbeitszeiteinteilung und die Dienststundenregelung.