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  • ab 01.05.2005 (aktuelle Fassung)

Art. 1 BayEFG - Grundsatz

Bibliographie

Titel
Bayerisches Eliteförderungsgesetz (BayEFG)
Amtliche Abkürzung
BayEFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2230-2-3-K

Hochbegabte Studentinnen und Studenten und besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte werden nach Maßgabe der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel in strukturierten Exzellenzprogrammen gefördert, welche auch die besonderen Anforderungen der Förderung von Frauen in der Wissenschaft berücksichtigen.