§ 13 NAbfG - Sonderabfälle

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) 
Amtliche Abkürzung
NAbfG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28400010000000

Sonderabfälle im Sinne dieses Gesetzes sind gefährliche Abfälle (§ 3 Abs. 5 Satz 1 KrWG), die in Niedersachsen angefallen sind oder entsorgt werden sollen.