§ 13 EnVKG - Beauftragte Stelle
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
- Amtliche Abkürzung
- EnVKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 754-25
Beauftragte Stelle für die Verbrauchskennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten im Anwendungsbereich der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.