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  • ab 01.07.2012 (außer Kraft)

Anlage 9 LBesG - Anlage IX - Überleitungsübersicht (1)

Bibliographie

Titel
Landesbesoldungsgesetz (LBesG)
Amtliche Abkürzung
LBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2032-1

Außer Kraft am 1. Juli 2013 durch Artikel 34 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157). Zur weiteren Anwedung s. Artikel 1 § 69 des Gesetzes vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157).

Anlage IX
(zu § 6i)

Lfd.
Nr.
Bisherige Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Bundesbesoldungsordnung ABisherige Besoldungsgruppe/ AmtszulageNeue Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Landesbesoldungsordnung ANeue Besoldungsgruppe/ Amtszulage
1E r s t e r  H a u p t w a c h t m e i s t e r 5)A 6S e k r e t ä r 1)A 6
2E r s t e r  H a u p t w a c h t m e i s t e r 5) 6)A 6
+ 35,39
S e k r e t ä r 1) 2)A 6
+ 35,39
3O b e r a m t s m e i s t e r 5)A 6S e k r e t ä r 1)A 6
4S e k r e t ä rA 6S e k r e t ä rA 6
5A m t s i n s p e k t o rA 9In s p e k t o rA 9
6A m t s i n s p e k t o r 3)A 9
+ 259,77
I n s p e k t o r 1)A 9
+ 259,77
7B e t r i e b s i n s p e k t o rA 9I n s p e k t o rA 9
8B e t r i e b s i n s p e k t o r 3)A 9
+ 259,77
I n s p e k t o r 1)A 9
+ 259,77
9I n s p e k t o rA 9I n s p e k t o rA 9
10FachlehrerA 11FachlehrerA 11
-mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 4) - -mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 6) -
11FachlehrerA 12FachlehrerA 12
-mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 6) - -mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 4) -
12LehrerA 12LehrerA 12
-an allgemeinbildenden Schulen, soweit nicht anders eingereiht 1) - -an allgemeinbildenden Schulen 2) -
13O b e r a m t s r a tA 13R a tA 13
14O b e r a m t s r a t 11) 13)A 13
+ 260,24
R a t 5) 6)A 13
+ 260,24
15R a tA 13R a tA 13
16RealschullehrerA 13RealschullehrerA 13
-mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 10) - -mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 3) -
Lfd.
Nr.
Bisherige Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Landesbesoldungsordnung ABisherige Besoldungsgruppe/ AmtszulageNeue Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Landesbesoldungsordnung ANeue Besoldungsgruppe/ Amtszulage
17Fachlehrer an berufsbildenden SchulenA 10Fachlehrer an berufsbildenden SchulenA 10
-mit der Befähigung für das Fach Religion, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 111) - -mit der Befähigung für das Fach Religion 1)3) -
18 Lehrer für FachpraxisA 10Lehrer für Fachpraxis A 10
-mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11 - -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 3) -
19Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer QualifikationA 10Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer QualifikationA 10
-mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 112) - -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2) 3) -
20 Fachlehrer an berufsbildenden SchulenA 11Fachlehrer an berufsbildenden SchulenA 11
-mit der Befähigung für das Fach Religion 1) 2) - -mit der Befähigung für das Fach Religion 1) 2) 4) -
21 Lehrer für FachpraxisA 11Lehrer für FachpraxisA 11
-mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2) - -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2) 4) -
22Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer QualifikationA 11Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer QualifikationA 11
-mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2) 3) - -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2) 3) 4) -
23KonrektorA 12KonrektorA 13
-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit bis zu 80 Schülern in der Grundschule 2) - + 148,73-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit bis zu 80 Schülern in der Grundschule -
24KonrektorA 12KonrektorA 13
-als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 2) - + 148,73-als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -
25RektorA 12RektorA 13
-als Leiter einer Grundschule mit bis zu 80 Schülern 3) - + 148,73-als Leiter einer Grundschule mit bis zu 80 Schülern -
26 Zweiter KonrektorA 12Zweiter KonrektorA 13
-einer Grundschule mit mehr als 540 Schülern 2) - + 148,73-einer Grundschule mit mehr als 540 Schülern -
27FörderschullehrerA 13FörderschullehrerA 13
-mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung --mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung 3) -
28KonrektorA 13KonrektorA 13
-als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern --als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern 1)- + 178,41
29KonrektorA 13KonrektorA 13
-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 80 Schülern in der Grundschule --mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 80 Schülern in der Grundschule 1) -+ 178,41
30KonrektorA 13 undKonrektorA 13
-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6 -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6 1) - + 178,41
31KonrektorA 13 und KonrektorA 13
-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 7 und 8 -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 7 und 8 1) - + 178,41
32KonrektorA 13 und KonrektorA 13
-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 9 und 10 -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 9 und 10 1) - + 178,41
33KonrektorA 13 undKonrektorA 13
-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Kooperativen Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Kooperativen Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind 1) - + 178,41
34KonrektorA 13 und KonrektorA 13
-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Kooperativen Gesamtschule als der Koordinator der schulartübergreifenden Aufgaben für die Sekundarstufe I -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Kooperativen Gesamtschule als der Koordinator der schulartübergreifenden Aufgaben für die Sekundarstufe I 1) - + 178,41
35Konrektor an einer Realschule plusA 13Konrektor an einer Realschule plusA 13
-mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern oder an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern in der Realschule plus als pädagogischer Koordinator --mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern oder an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern in der Realschule plus als pädagogischer Koordinator 1) - + 178,41
36RektorA 13RektorA 13
-als Leiter einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern --als Leiter einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern l) -+ 178,41
37RektorA 13RektorA 14
-als Leiter einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 1) -+ 178,41-als Leiter einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -
38RektorA 14RektorA 14
-als Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern --als Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern 1) - + 178,41
39RektorA 14RektorA 14
-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen --mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen 1) - + 178,41