§ 9c GtDBWVAPrV - Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (GtDBWVAPrV)
- Amtliche Abkürzung
- GtDBWVAPrV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2030-7-17-4
(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens sind höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente einzusetzen:
- 1.
Aufsatz,
- 2.
Leistungstest,
- 3.
Persönlichkeitstest,
- 4.
Simulationsaufgabe und
- 5.
biographischer Fragebogen.
(2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen halben Arbeitstag.