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  • ab 02.03.1974 (aktuelle Fassung)

§ 352 RVO - Inhalt der Dienstordnung

Bibliographie

Titel
Reichsversicherungsordnung
Redaktionelle Abkürzung
RVO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
820-1

1Die Dienstordnung regelt die Rechts- und die allgemeinen Dienstverhältnisse der Angestellten, insbesondere den Nachweis ihrer fachlichen Befähigung, ihre Zahl, die Art der Anstellung, die Kündigung oder Entlassung und die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten. 2Hierbei dürfen keine weiter gehenden Rechtsnachteile vorgesehen werden, als sie das Disziplinarrecht für Beamte zulässt.