§ 8 ÖPNVG - Anspruchsgegner
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)
- Amtliche Abkürzung
- ÖPNVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 940-1
Der Anspruch auf Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr nach § 7 richtet sich gegen das Land Schleswig-Holstein.