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  • ab 30.11.2022 (aktuelle Fassung)

§ 32 HPMG - Weitere Aufgaben, Förderung der Medienkompetenz

Bibliographie

Titel
Hessisches Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien (HPMG)
Amtliche Abkürzung
HPMG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
74-19

Die Medienanstalt nimmt neben den Aufgaben nach § 31 Abs. 1 folgende weitere Aufgaben wahr:

  1. 1.

    die Durchführung und Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Vermittlung von Medienbildung und Förderung von Medienkompetenz einschließlich der Beteiligung an Gesellschaften,

  2. 2.

    den Betrieb und die Förderung von Offenen Kanälen, der Medienbildungszentren und des Nichtkommerziellen lokalen Hörfunks im Rahmen der Bestimmungen des Sechsten Abschnitts und

  3. 3.

    die Förderung des Medienstandortes Hessen durch Ausrichtung von Veranstaltungen mit Medienbezug und Beteiligung an medienbezogenen Veranstaltungen und Projekten Dritter im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben.