§ 32 HPMG - Weitere Aufgaben, Förderung der Medienkompetenz
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien (HPMG)
- Amtliche Abkürzung
- HPMG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 74-19
Die Medienanstalt nimmt neben den Aufgaben nach § 31 Abs. 1 folgende weitere Aufgaben wahr:
- 1.
die Durchführung und Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Vermittlung von Medienbildung und Förderung von Medienkompetenz einschließlich der Beteiligung an Gesellschaften,
- 2.
den Betrieb und die Förderung von Offenen Kanälen, der Medienbildungszentren und des Nichtkommerziellen lokalen Hörfunks im Rahmen der Bestimmungen des Sechsten Abschnitts und
- 3.
die Förderung des Medienstandortes Hessen durch Ausrichtung von Veranstaltungen mit Medienbezug und Beteiligung an medienbezogenen Veranstaltungen und Projekten Dritter im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben.