§ 18 AZG - Vorlagen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG)
- Amtliche Abkürzung
- AZG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 2001-1
Vorlagen an den Rat der Bürgermeister können von jedem Mitglied des Senats, von jeder Bezirksbürgermeisterin und jedem Bezirksbürgermeister und, soweit der Organisationsbereich der Bezirksverordnetenversammlungen betroffen ist, vom Rat der Vorsteherinnen und Vorsteher eingebracht werden.