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§ 3 UStDV - Verbindungsstrecken im Ausland

Bibliographie

Titel
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
Amtliche Abkürzung
UStDV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-10-14-1

1Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist die Verbindungsstrecke zwischen zwei Orten im Inland, die über das Ausland führt, als inländische Beförderungsstrecke anzusehen, wenn der ausländische Streckenanteil nicht länger als zehn Kilometer ist. 2Dies gilt nicht für Personenbeförderungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen. 3§ 7 bleibt unberührt.