§ 38 KWG LSA - Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbereichen
Bibliographie
- Titel
- Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- KWG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2020.13
Der Wahlausschuss stellt für jeden Wahlbereich fest, wie viele Stimmen
- 1.auf jeden Bewerber und
- 2.auf jeden Wahlvorschlag entfallen sind.