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  • ab 21.08.1980 (aktuelle Fassung)

§ 16 WVO - Formen der Werkstatt

Bibliographie

Titel
Werkstättenverordnung (WVO)
Amtliche Abkürzung
WVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
871-1-7

Die Werkstatt kann eine teilstationäre Einrichtung oder ein organisatorisch selbstständiger Teil einer stationären Einrichtung (Anstalt, Heim oder gleichartige Einrichtung) oder eines Unternehmens sein.