§ 82 BbgPolG - Polizeibeiräte
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Land Brandenburg (Brandenburgisches Polizeigesetz - BbgPolG)
- Amtliche Abkürzung
- BbgPolG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Brandenburg
- Gliederungs-Nr.
- 220-1
Es werden Polizeibeiräte gebildet. Sie sind Bindeglied zwischen der Bevölkerung, den kommunalen Gebietskörperschaften und der Polizei und fördern das vertrauensvolle Verhältnis zwischen ihnen.