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  • ab 01.06.1993 (aktuelle Fassung)

Art. 1 Verf - Staatsgrundsätze, Landessymbole, Hauptstadt

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verfassung
Redaktionelle Abkürzung
Verf,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10000060000000

(1) Das Land Niedersachsen ist hervorgegangen aus den Ländern Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe.

(2) Das Land Niedersachsen ist ein freiheitlicher, republikanischer, demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland und Teil der europäischen Völkergemeinschaft.

(3) 1Niedersachsen führt als Wappen das weiße Ross im roten Felde und in der Flagge die Farben Schwarz-Rot-Gold mit dem Landeswappen. 2Das Nähere bestimmt ein Gesetz.

(4) Landeshauptstadt ist Hannover.