Anlage 1 ALVO M-V
Bibliographie
- Titel
- Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V)
- Amtliche Abkürzung
- ALVO M-V
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 2030-11-6
(zu § 24 Absatz 1)
Die Laufbahnen in den Fachrichtungen
Justizdienst,
Feuerwehrdienst,
Steuerverwaltungsdienst,
Gesundheits- und sozialer Dienst,
Agrar- und umweltbezogener Dienst,
Technischer Dienst,
Wissenschaftlicher Dienst,
Allgemeiner Dienst
umfassen die nachfolgenden Ämter:
- 1.
Allgemeines
Die Beifügung von Zusätzen zu den Amtsbezeichnungen richtet sich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften einschließlich der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.
- 2.
Laufbahngruppe 1
Besoldungsgruppe A 4 | Amtsmeisterin, Amtsmeister |
---|---|
Besoldungsgruppe A 4 (mit Amtszulage 1) | Amtsmeisterin, Amtsmeister Hauptwachtmeisterin, Hauptwachtmeister |
Besoldungsgruppe A 5 | Oberamtsmeisterin, Oberamtsmeister |
Besoldungsgruppe A 5 (mit Amtszulage 1) | Erste Hauptwachtmeisterin, Erster Hauptwachtmeister Oberamtsmeisterin, Oberamtsmeister |
Besoldungsgruppe A 6 | Erste Hauptwachtmeisterin, Erster Hauptwachtmeister Justizvollstreckungssekretärin, Justizvollstreckungssekretär Oberamtsmeisterin, Oberamtsmeister Sekretärin, Sekretär 23 Werkmeisterin, Werkmeister |
Besoldungsgruppe A 6 (mit Amtszulage 1) | Erste Hauptwachtmeisterin, Erster Hauptwachtmeister |
Besoldungsgruppe A 7 | Brandmeisterin, Brandmeister 4 Justizvollstreckungsobersekretärin, Justizvollstreckungsobersekretär Obersekretärin, Obersekretär 56 Oberwerkmeisterin, Oberwerkmeister 7 |
Besoldungsgruppe A 8 | Gerichtsvollzieherin, Gerichtsvollzieher 8 Hauptsekretärin, Hauptsekretär Hauptwerkmeisterin, Hauptwerkmeister Justizvollstreckungshauptsekretärin, Justizvollstreckungshauptsekretär Oberbrandmeisterin, Oberbrandmeister |
Besoldungsgruppe A 9 | Amtsinspektorin, Amtsinspektor Betriebsinspektorin, Betriebsinspektor Hauptbrandmeisterin, Hauptbrandmeister Obergerichtsvollzieherin, Obergerichtsvollzieher |
Besoldungsgruppe A 9 (mit Amtszulage 1) | Amtsinspektorin, Amtsinspektor Betriebsinspektorin, Betriebsinspektor Hauptbrandmeisterin, Hauptbrandmeister Obergerichtsvollzieherin, Obergerichtsvollzieher |
entsprechend der zu den Ämtern in der jeweiligen Besoldungsgruppe ausgebrachten Fußnoten
als zweites Einstiegsamt
Einer Beamtin oder einem Beamten, die oder der unterhalb des zweiten Einstiegsamtes eingestellt worden ist und das Amt einer Oberamtsmeisterin oder eines Oberamtsmeisters oder einer Ersten Hauptwachtmeisterin oder eines Ersten Hauptwachtmeisters erreicht hat, kann das Amt einer Sekretärin oder eines Sekretärs verliehen werden, wenn sie oder er die Einstellungsvoraussetzungen für das zweite Einstiegsamt erfüllt oder erfolgreich eine Qualifizierung nach § 34 absolviert hat und auf einem Dienstposten eingesetzt wird, der diese Befähigung erfordert. Soll die Beamtin oder der Beamte in ein Amt der Besoldungsgruppe A 6 befördert werden, gilt Satz 1 entsprechend.
zweites Einstiegsamt im Feuerwehrdienst
zugleich zweites Einstiegsamt im Justizdienst als besonderes Einstiegsamt in einer Verwendung im Aufsichtsdienst des Strafvollzugs (§ 115 des Landesbeamtengesetzes)
zugleich zweites Einstiegsamt im Technischen Dienst
zweites Einstiegsamt im Justizdienst als besonderes Einstiegsamt in einer Verwendung im Werksdienst des Strafvollzugs (§ 115 des Landesbeamtengesetzes)
auch als zweites Einstiegsamt im Justizdienst als besonderes Einstiegsamt, soweit damit die Bestellung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher verbunden ist
- 3.
Laufbahngruppe 2
- a)
Ämter in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 16
Besoldungsgruppe A 9 | Inspektorin, Inspektor 1 |
---|---|
Besoldungsgruppe A 10 | Oberinspektorin, Oberinspektor 2 |
Besoldungsgruppe A 11 | Amtfrau, Amtmann |
Besoldungsgruppe A 12 | Amtsanwältin, Amtsanwalt 3 Amtsrätin, Amtsrat Rechnungsrätin, Rechnungsrat |
Besoldungsgruppe A 13 | Akademische Rätin, Akademischer Rat 4 Ärztin, Arzt 4 Konservatorin, Konservator 4 Kustodin, Kustos 4 Oberamtsanwältin, Oberamtsanwalt Oberamtsrätin, Oberamtsrat Oberlehrerin, Oberlehrer im Justizvollzugsdienst Oberrechnungsrätin, Oberrechnungsrat Rätin/Rat 45 |
Besoldungsgruppe A 13 (mit Amtszulage 6) 7 | Oberamtsanwältin, Oberamtsanwalt Oberamtsrätin, Oberamtsrat Oberrechnungsrätin, Oberrechnungsrat |
Besoldungsgruppe A 14 | Akademische Oberrätin, Akademischer Oberrat Ärztin, Arzt Chefärztin, Chefarzt Oberärztin, Oberarzt Oberkonservatorin, Oberkonservator Oberkustodin, Oberkustos Oberrätin, Oberrat |
Besoldungsgruppe A 14 (mit Amtszulage 6) | Kanzlerin, Kanzler der Hochschule für Musik und Theater Rostock |
Besoldungsgruppe A 15 | Akademische Direktorin, Akademischer Direktor Chefärztin, Chefarzt Direktorin, Direktor Hauptkonservatorin, Hauptkonservator Hauptkustodin, Hauptkustos Oberärztin, Oberarzt |
Besoldungsgruppe A 15 (mit Amtszulage 6) | Kanzlerin, Kanzler der Hochschule Neubrandenburg-University of Applied Sciences Kanzlerin, Kanzler der Hochschule Stralsund Kanzlerin, Kanzler der Hochschule Wismar |
Besoldungsgruppe A 16 | Chefärztin, Chefarzt Direktorin, Direktor der Landeszentrale für politische Bildung Kanzlerin, Kanzler einer Universität mit einer Messzahl von mehr als 1 000 bis 2 000 Landeskonservatorin, Landeskonservator Leitende Akademische Direktorin, Leitender Akademischer Direktor Leitende Direktorin, Leitender Direktor Ministerialrätin, Ministerialrat Stellvertretende Direktorin, stellvertretender Direktor der Medienanstalt Mecklenburg- Vorpommern 8 Verwaltungsdirektorin, Verwaltungsdirektor der Medizinischen Fakultät der Universität Greifswald Verwaltungsdirektorin, Verwaltungsdirektor der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock |
Besoldungsgruppe A 16 (mit Amtszulage 6) Leitende | Direktorin, Leitender Direktor |
als erstes Einstiegsamt
zugleich erstes Einstiegsamt in den Fachrichtungen Feuerwehrdienst und Technischer Dienst, wenn das für den Zugang zur Laufbahn geforderte abgeschlossene Hochschulstudium nachgewiesen wurde; gilt auch beim Aufstieg in die Laufbahngruppe 2.
auch als erstes Einstiegsamt im Justizdienst als besonderes Einstiegsamt, soweit damit die Bestellung zur Amtsanwältin oder zum Amtsanwalt verbunden ist
als zweites Einstiegsamt
Einer Beamtin oder einem Beamten, die oder der unterhalb des zweiten Einstiegsamtes eingestellt worden ist und das Amt einer Oberamtsrätin oder eines Oberamtsrates erreicht hat, kann das Amt einer Rätin oder eines Rates verliehen werden, wenn sie oder er die Einstellungsvoraussetzungen für das zweite Einstiegsamt erfüllt oder erfolgreich eine Qualifizierung nach§ 35 - einschließlich der ggf. vorgeschriebenen Qualifizierungszeit - absolviert hat und auf einem Dienstposten eingesetzt wird, der diese Befähigung erfordert. Soll die Beamtin oder der Beamte in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 befördert werden, gilt Satz 1 entsprechend.
entsprechend der zu den Ämtern in der jeweiligen Besoldungsgruppe ausgebrachten Fußnoten
Das Amt braucht nicht regelmäßig durchlaufen zu werden (§ 24 Absatz 2 Satz 1).
soweit das Amt nicht im Beamtenverhältnis auf Zeit übertragen wird (§ 57 Absatz 4 Satz 2 des Landesrundfunkgesetzes)
- b)
Ämter in den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen B
Die Ämter in den Besoldungsgruppen B ergeben sich aus der Besoldungsordnung B.
- c)
Ämter in den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung R
Die Ämter in den Besoldungsgruppen R ergeben sich aus der Besoldungsordnung R.