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  • ab 01.08.2013 (aktuelle Fassung)

Anlage 1.1.4.5.2 GNotKG - Unterabschnitt 2
Rechtsbeschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands

Bibliographie

Titel
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
Amtliche Abkürzung
GNotKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
361-6
14520Verfahren im Allgemeinen:
Soweit die Rechtsbeschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird
1,5
- höchstens 1.200,00 €
14521Verfahren im Allgemeinen:
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Rechtsbeschwerde oder des Antrags, bevor die Schrift zur Begründung der Beschwerde bei Gericht eingegangen ist
0,5
- höchstens 400,00 €
14522Verfahren im Allgemeinen:
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Rechtsbeschwerde oder des Antrags vor Ablauf des Tages, an dem die Endentscheidung der Geschäftsstelle übermittelt wird, wenn nicht Nummer 14521 erfüllt ist:
1,0
- höchstens 800,00 €