§ 15 EigVO - Stellenübersicht
Bibliographie
- Titel
- Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
- Amtliche Abkürzung
- EigVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 2022-1
Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte zu enthalten. Die Stellenübersicht ist nach dem für die Gemeinden geltenden Muster zu erstellen.