§ 6 BbgDSchG - Denkmalpflegepläne
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG)
- Amtliche Abkürzung
- BbgDSchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Brandenburg
- Gliederungs-Nr.
- 557-1
Gemeinden können Denkmalpflegepläne aufstellen und fortschreiben. Der Denkmalpflegeplan enthält auf der Grundlage der Erfassung und Bewertung des Denkmalbestandes ein Planungs- und Handlungskonzept, wie die Erhaltung und Nutzung der Denkmale gewährleistet werden soll.