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  • ab 13.06.2013 (aktuelle Fassung)

§ 2 JuZuV - Abhaltung von Gerichtstagen der Amtsgerichte

Bibliographie

Titel
Justizzuständigkeitsverordnung (JuZuV)
Amtliche Abkürzung
JuZuV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
210-102

(1) Außerhalb ihres Sitzes halten Gerichtstage ab:

  1. 1.

    das Amtsgericht Fürth in Hirschhorn (Neckar),

  2. 2.

    das Amtsgericht Fulda in Gersfeld (Rhön), Hilders und Neuhof,

  3. 3.

    das Amtsgericht Eschwege in Witzenhausen,

  4. 4.

    das Amtsgericht Fritzlar in Homberg (Efze) und Bad Wildungen,

  5. 5.

    das Amtsgericht Kassel in Wolfhagen,

  6. 6.

    das Amtsgericht Biedenkopf in Gladenbach.

(2) Wahrgenommen werden die Aufgaben der Rechtsantragsstelle, der Beratungshilfe, der Erteilung von Auskünften aus dem Grundbuch und aus dem Handelsregister sowie die Entgegennahme von Anträgen und Erklärungen auf diesen Gebieten.