Anlage 1 Teil 3.8.2 GKG - Abschnitt 2
Beschwerde und Rechtsbeschwerde
Bibliographie
- Titel
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Amtliche Abkürzung
- GKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 360-7
Siehe auch Vorbemerkung 3
Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG |
---|---|---|
Verfahren über die Beschwerde oder die Rechtsbeschwerde: | ||
3820 | - Die Beschwerde oder die Rechtsbeschwerde wird verworfen | 2,0 |
3821 | - Die Beschwerde oder die Rechtsbeschwerde wird zurückgenommen | 1,0 |