Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen

Bibliographie

Titel
Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung
LPlG,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
230

Vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2024 (GV. NRW. S. 315)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Gesetz zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes NRW(1)

Das Landesplanungsgesetz (LPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2001 (GV. NRW. S. 50), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2004 (GV. NRW. S. 96), wird wie folgt neu gefasst:

Inhaltsverzeichnis§§
Teil 1:
Allgemeine Vorschriften
Raumordnung in Nordrhein-Westfalen1
Begriffsbestimmungen2
Landesplanungsbehörde3
Regionalplanungsbehörde4
Untere staatliche Verwaltungsbehörde5
Teil 2:
Regionale Planungsträger
Regionale Planungsträger6
Stimmberechtigte Mitglieder des Regionalrates7
Beratende Mitglieder des Regionalrates8
Aufgaben der regionalen Planungsträger9
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren9a
Organisation des Regionalrats10
Rechte und Pflichten der Mitglieder11
Teil 3:
Gemeinsame Vorschriften für Raumordnungspläne
Allgemeine Vorschriften für Raumordnungspläne12
Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen13
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen14
Planerhaltung15
Zielabweichungsverfahren16
Teil 4:
Besondere Vorschriften für den Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne
Inhalt und Aufstellung des Landesentwicklungsplans17
Inhalt der Regionalpläne18
Aufstellung der Regionalpläne19
Teil 5:
Braunkohlenausschuss
Bezeichnung, Sitz und Zusammensetzung20
Stimmberechtigte Mitglieder21
Beratende Mitglieder22
Organisation des Braunkohlenausschusses23
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren23a
Aufgaben des Braunkohlenausschusses24
Teil 6:
Besondere Vorschriften für Braunkohlenpläne
Braunkohlenplangebiet25
Inhalt der Braunkohlenpläne26
Umweltverträglichkeit und Sozialverträglichkeit27
Erarbeitung und Aufstellung28
Genehmigung29
Änderung von Braunkohlenplänen und Zielabweichungsverfahren30
Landbeschaffung31
Teil 7:
Raumverträglichkeitsprüfung
Raumverträglichkeitsprüfung32
Teil 8:
Instrumente zur Planverwirklichung und Plansicherung
Befugnisse der Landesplanungsbehörde33
Beratung der Gemeinden zur Anpassung der Bauleitplanung34
Kommunales Planungsgebot und Entschädigung35
Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen36
Abstimmungs-, Mitteilungs- und Auskunftspflichten37
Teil 9:
Ergänzende Vorschriften
Flächen für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier38
Verwaltungshelfer39
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen40
Übergangsvorschriften41
Inkrafttreten42

(1) Amtl. Anm.:

Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:
  1. 1.
    Richtlinie 2001/42/EG (Plan-UP-Richtlinie)
  2. 2.
    Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie)