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  • ab 30.03.2022 (aktuelle Fassung)

Anlage 4 NAbfG - Abfallabgabebescheinigung für die Entladung von Abfällen von Schiffen in Hafenauffangeinrichtungen

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) 
Amtliche Abkürzung
NAbfG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28400010000000

(zu § 36 Abs. 3)

Hinweis: Für die Abfallabgabebescheinigung darf auch ein mit der zuständigen Behörde abgestimmtes Formular vergleichbaren Inhalts in englischer Sprache verwendet werden.

Dieses Formular ist gemeinsam mit dem entsprechenden gemäß MARPOL-Übereinkommen erforderlichen Öltagebuch, Ladungstagebuch, Mülltagebuch oder Müllbehandlungsplan an Bord des Schiffes mitzuführen.

1. Angaben zur Hafenauffangeinrichtung und zum Hafen

Hafen/Bezeichnung des Terminals
Betreiber der Hafenauffangeinrichtung
Betreiber der Behandlungsanlage - falls abweichend
Datum und Uhrzeit der Entladung von:bis:

2. Angaben zum Schiff

Name des Schiffes:Reeder oder Betreiber:
IMO-Nummer:Unterscheidungssignal:
MMSI-Nummer (Maritime Mobile Service Identity number - Kennnummer des mobilen Seefunkdienstes):
Bruttoraumzahl:Flaggenstaat:
Schiffstyp:
ÖltankschiffChemikalientankschiffMassengutschiffContainerschiff
sonstiges FrachtschiffFahrgastschiffRoRo-FrachtschiffSonstiges (bitte angeben)

3. Art und Menge der übernommenen Abfälle

MARPOL Anlage I ÖlMenge (m3)MARPOL Anlage V SchiffsmüllMenge (m3)
Ölhaltiges BilgenwasserA.Kunststoff
Ölhaltige Rückstände (Schlamm)B.Lebensmittelabfälle
Ölhaltiges TankwaschwasserC.Haushaltsabfälle (z. B. Papier, Glas, Metall)
Schmutziges BallastwasserD.Speiseöl
Ablagerung und Schlämme aus der TankreinigungE.Asche aus Verbrennungsanlagen
Sonstiges (bitte angeben)F.Betriebsabfälle (z. B. Aufsaug-/Filtermaterial, Farben, Lösemittel)
MARPOL Anlage II (NLS) Schädliche flüssige StoffeMenge (m3) Bezeichnung 1)G.Tierkörper
Stoff der Gruppe XH.Fischfanggerät
Stoff der Gruppe YI.Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Stoff der Gruppe ZJ.Ladungsrückstände, 2) nicht schädlich für die Meeresumwelt (nicht-HME)
OS - sonstige StoffeK.Ladungsrückstände, 2) schädlich für die Meeresumwelt (HME)
MARPOL Anlage IV AbwasserMenge (m3)MARPOL Anlage VI LuftverunreinigungMenge (m3)
Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen und Gegenstände, die solche Stoffe enthalten
Andere Abfälle, die nicht dem MARPOL Übereinkommen unterliegenMenge (m3)Rückstände aus Abgasreinigungssystemen
Passiv gefischte Abfälle

Im Namen der Hafenauffangeinrichtung bestätige ich die Übernahme der aufgeführten Abfälle.

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Name und Anschrift der EinrichtungUnterschrift

Angabe der offiziellen Versandbezeichnung für den betreffenden schädlichen flüssigen Stoff.

Angabe der offiziellen Versandbezeichnung für das feste Massengut.