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§ 43 BremLMG - Medienpädagogische Ziele

Bibliographie

Titel
Bremisches Landesmediengesetz (BremLMG)
Amtliche Abkürzung
BremLMG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
225-h-1

Die Bürgermedien fördern die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger insbesondere durch

  1. 1.

    die Beratung der Nutzungsberechtigten bei der Erstellung von Beiträgen,

  2. 2.

    die Durchführung von oder Beteiligung an medienpädagogischen Projekten,

  3. 3.

    Hilfestellung bei der Produktion von Medien in der Regionalsprache Niederdeutsch und

  4. 4.

    das Angebot von Ausbildungsplätzen im Bereich der Medientechnik.

§ 47 bleibt unberührt.