§ 43 BremLMG - Medienpädagogische Ziele
Bibliographie
- Titel
- Bremisches Landesmediengesetz (BremLMG)
- Amtliche Abkürzung
- BremLMG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 225-h-1
Die Bürgermedien fördern die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger insbesondere durch
- 1.
die Beratung der Nutzungsberechtigten bei der Erstellung von Beiträgen,
- 2.
die Durchführung von oder Beteiligung an medienpädagogischen Projekten,
- 3.
Hilfestellung bei der Produktion von Medien in der Regionalsprache Niederdeutsch und
- 4.
das Angebot von Ausbildungsplätzen im Bereich der Medientechnik.
§ 47 bleibt unberührt.