§ 126 SWG - Gewässergütekataster
Bibliographie
- Titel
- Saarländisches Wassergesetz (SWG)
- Amtliche Abkürzung
- SWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 753-1
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz führt Kataster über den Gütezustand der Fließgewässer und des Grundwassers. Der aktuelle Zustand dieser Gewässer ist in den Katastern in übersichtlicher, allgemein verständlicher Form darzustellen. Die Einsichtnahme ist jedem gestattet.