§ 42 KWG LSA - Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Bibliographie
- Titel
- Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- KWG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2020.13
Der Wahlleiter gibt das Wahlergebnis, die Namen der gewählten Bewerber sowie bei den Wahlen zu den Vertretungen auch die Namen der nächst festgestellten Bewerber in der festgestellten Reihenfolge öffentlich bekannt.