§ 7 GO LTAufgaben der Schriftführung
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Redaktionelle Abkürzung
- GO LT,RP
- Normtyp
- Geschäftsordnung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 0
Die Abgeordneten, denen die Schriftführung obliegt, unterstützen den Präsidenten bei der Leitung der Sitzung Sie haben die Schriftstücke vorzulesen, die Rednerliste zu führen, die Namen aufzurufen, die Stimmen zu sammeln und zu zählen und andere Angelegenheiten des Landtags nach den Weisungen des Präsidenten zu besorgen. Der Präsident verteilt die Geschäfte.