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§ 24 BOKraft - Nichtraucherzonen

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Amtliche Abkürzung
BOKraft
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9240-1-2

In den im Gelegenheitsverkehr eingesetzten Kraftomnibussen kann der Innenraum in Zonen für Raucher und Nichtraucher unterteilt werden. Fahrzeugzonen, in denen das Rauchen nicht gestattet ist, sind mit Sinnbildern gemäß Anlage 2 kenntlich zu machen.