§ 24 BOKraft - Nichtraucherzonen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
- Amtliche Abkürzung
- BOKraft
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 9240-1-2
In den im Gelegenheitsverkehr eingesetzten Kraftomnibussen kann der Innenraum in Zonen für Raucher und Nichtraucher unterteilt werden. Fahrzeugzonen, in denen das Rauchen nicht gestattet ist, sind mit Sinnbildern gemäß Anlage 2 kenntlich zu machen.