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Anlage 1 AZG - Allgemeiner Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG)
Amtliche Abkürzung
AZG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2001-1

(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)

Aufgaben der Hauptverwaltung außerhalb der Leitungsaufgaben
(Planung, Grundsatzangelegenheiten, Steuerung, Aufsicht)

Nr. 1
Allgemeines

(1) Verwaltung der Einrichtungen der Hauptverwaltung einschließlich der Ressourcenverantwortung; Serviceleistungen für die Berliner Verwaltung; finanzielle Förderungen auf Landesebene.

(2) Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf Landesebene.

(3) Verfahrens-, datenschutz- und gebührenrechtliche Entscheidungen, Bußgeldverfahren und Rechtsstreitigkeiten in Aufgaben der Hauptverwaltung; Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die örtliche Zuständigkeit im Verwaltungsverfahren (§ 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, § 2 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren -).

(4) Festlegungen zur Informations- und Kommunikationstechnik, soweit diese zwingend notwendig sind.

(5) Aus-, Fort- und Weiterbildung auf Landesebene; staatliche Prüfungen, Anerkennungen und Berufserlaubnisse; Bestellung von Sachverständigen.

(6) Verkehr mit den Verfassungsorganen des Bundes und der Länder; Gewährleistung von Betätigungen der Verfassungsorgane des Bundes; Bestellung von Mitgliedern und Beisitzern in Gremien auf Bundes- und Länderebene; Mitgliedschaft und Vertretung Berlins in Organisationen und Einrichtungen auf Landesebene; Anerkennung und Förderung von Einrichtungen, Verbänden und freien Trägern auf Landesebene.

Nr. 2
Rechtswesen; Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts

(1) Ausübung des Gnadenrechts.

(2) Schiedsamtsangelegenheiten mit Ausnahme der Abgrenzung der Schiedsamtsbezirke, der Wahl von Schiedspersonen, der Gebührenabrechnung und der Erstattung der sachlichen Kosten.

(3) Abschluss der Entnazifizierung.

(4) Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch und religiös Verfolgten.

(5) Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus.

(6) Rückerstattung feststellbarer Vermögenswerte.

(7) Soziale Dienste der Justiz (Bewährungshilfe für Erwachsene, Gerichtshilfe), Führungsaufsicht.

Nr. 3
Staatshoheitsangelegenheiten, Verfassungsschutz, Statistik, Wahlen

(1) Grenzangelegenheiten.

(2) Staatsangehörigkeitsangelegenheiten mit Ausnahme der Vorbereitungsarbeiten und der Anspruchseinbürgerungen; Entscheidungen mit Wiedergutmachungsgehalt.

(3) Auswanderungsangelegenheiten mit Ausnahme der Unterstützung mittelloser Auswanderer; Verbindungsstelle zum Zwischenstaatlichen Komitee für Auswanderung.

(4) Auslieferungen.

(5) Aufgaben der zuständigen Verwaltungsbehörde, der Aufsichtsbehörde und der obersten Landesbehörde im Sinne des Personenstandsgesetzes; Standesamt I in Berlin.

(6) Verleihung von Bezirkswappen und des Rechts zur Führung der Wappenfigur durch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen in Siegeln und Amtsschildern; Gestattung der Führung von Hoheitszeichen im Einzelfall und von Abweichungen von den Hoheitszeichenmustern.

(7) Anordnung allgemeiner Beflaggungen.

(8) Verleihung von Titeln, Orden und Ehrenzeichen des Landes Berlin, mit Ausnahme der Schaffung und Verleihung bezirklicher Ehrenzeichen; staatliche Anerkennung für Rettungstaten mit Ausnahme der öffentlichen Belobigung, der Aushändigung der Rettungsmedaillen, der Erinnerungsmedaillen und der Geldbelohnungen; Vorschläge zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik.

(9) Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeichnung "Stadtältester von Berlin" im Einvernehmen mit dem Abgeordnetenhaus; Bewilligung von Ehrenversorgung und von Leistungen an Ehrenbürger und Stadtälteste.

(10) Ausstellung von Berechtigungsausweisen nach den §§ 13 ff. der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen.

(11) Genehmigung des Erwerbs von Grundstücken durch ausländische juristische Personen; Genehmigung von Schenkungen und Zuwendungen von Todes wegen an ausländische juristische Personen.

(12) Vereinsangelegenheiten nach den §§ 22, 33 Abs. 2 und § 43 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 5 § 1 Abs. 2, 3 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.

(13) Aufsicht über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts.

(14) Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt).

(15) Beglaubigungen nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung, soweit nicht die Bezirksverwaltungen in Anspruch genommen werden; Beglaubigung von Urkunden für den Gebrauch im Ausland.

(16) Verfassungsschutz.

(17) Planung und Durchführung von statistischen Erhebungen mit Ausnahme der Geschäftsstatistiken der Bezirksverwaltungen; Auswertung und Veröffentlichung der Ergebnisse von statistischen Erhebungen.

(18) Vorbereitung und Durchführung der allgemeinen Wahlen, Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide, soweit nicht durch Rechtsvorschrift den Wahl- oder Abstimmungsleitern, den Wahlausschüssen oder den Bezirken zugewiesen.

Nr. 4
Personalangelegenheiten

(1) Oberste Dienstbehörde und zentrale Arbeitgeberfunktionen; Tarifvertragsangelegenheiten; oberste Verwaltungsbehörde nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften; Aufgaben der Vormerkstelle nach dem Soldatenversorgungsgesetz.

(2) Einzelpersonalangelegenheiten der Bezirksbürgermeister.

(3) Einzelpersonalangelegenheiten der Dienstkräfte der Bezirke:

  1. a)
    Zustimmung zu außer- und übertariflichen Regelungen;
  2. b)
    Zustimmung zu Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern, für die keine Tarifverträge oder sonstige allgemeine Regelungen bestehen;
  3. c)
    Entscheidung über Versetzungen nach Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung von Berlin;
  4. d)
    Versorgungsbezüge mit Ausnahme der von der Dienstbehörde zu gewährenden Leistungen;
  5. e)
    Entscheidungen über Versorgungszusicherungen sowie Auskünfte über Versorgungsausgleich für Arbeitnehmer.

(4) Beamten- und arbeitsrechtliche Rechtsstreitigkeiten der Bezirke von grundsätzlicher oder übergeordneter Bedeutung.

(5) Ausbildungsbehörde für den höheren Dienst; zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für den Bereich des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin.

(6) Gesamtbeschäftigungsquote nach dem Schwerbehindertengesetz.

(7) Sicherung der Gleichmäßigkeit der Bewertung von Arbeitsgebieten von Beamten bei gleichartigen Arbeitsgebieten in gleichartigen Arbeitsbereichen; Einhaltung der Obergrenzen.

(8) Zentrales Personalüberhangmanagement einschließlich der Vermittlung, Fortbildung und Umschulung der Personalüberhangkräfte sowie der Organisation des zeitlich begrenzten Einsatzes von Personalüberhangkräften (Übergangseinsätze), soweit dies zur vorübergehenden Unterstützung bei der Aufgabenerfüllung der Behörden der Berliner Verwaltung (Einsatzbereich) erforderlich ist; Dienstbehörde und Personalstelle für die dem Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) zugeordneten Dienstkräfte.

Nr. 5
Haushaltswesen; betriebswirtschaftliche Instrumente; öffentlich-rechtliche Forderungen; offene Vermögensfragen; Lastenausgleich; Verteidigungslasten

(1) Vorgabe von Globalsummen und Grundsätze für die Aufstellung der Entwürfe der Bezirkshaushaltspläne.

(2) Maßnahmen zur Steuerung der Haushalts- und Wirtschaftsführung, soweit Rechtsvorschriften dies vorsehen.

(3) Prüfungsersuchen an den Rechnungshof.

(4) Prüfung der Planungsunterlagen der Bezirke für Baumaßnahmen in Fällen der Überschreitung von Standard- und Gesamtkostenansätzen.

(5) Vorbereitung der Ausgabe der Lohnsteuerkarten durch die Bezirke.

(6) Beitreibung von Abgaben aller Art und der sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen.

(7) Angelegenheiten Berlins als Abgabenschuldner, soweit Aufgabe der Hauptverwaltung.

(8) Durchführung des Vermögensgesetzes und des Lastenausgleichsgesetzes mit ihren Nebengesetzen.

(9) Verteidigungslasten.

Nr. 6
Vermögen und Schulden

(1) Finanzvermögen mit Ausnahme von nicht auf Liegenschaftsfonds übertragenen Grundstücken; Bildung und Verwaltung von Liegenschaftsfonds einschließlich Bestückung mit Grundstücken.

(2) Dingliche Grundstücksgeschäfte sowie Ausübung des Heimfallrechts gegenüber dem Bund (Reich), einem Sondervermögen des Bundes (Reiches), einer bundesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder deren Rechtsnachfolger, den Bundesländern oder einem ausländischen Staat; Entscheidung über dingliche Grundstücksgeschäfte in Erfüllung besonderer Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung und für die Gewerbe- und Industrieansiedlung von gesamtstädtischer Bedeutung; Entscheidung über wesentliche Abweichungen vorn Verkehrswert und den üblichen Vertragsbedingungen bei dinglichen Grundstücksgeschäften; Einwilligung in den Fällen, die nach § 64 der Landeshaushaltsordnung der Einwilligung des Abgeordnetenhauses bedürfen.

(3) Einwilligung bei Enteignungen im Auftrag des Bundes zu den im Enteignungsverfahren zu treffenden Maßnahmen; gerichtliche Nachprüfungsverfahren.

(4) Angelegenheiten nach den Artikeln 134 und 135 des Grundgesetzes, Abgeltung von Wertausgleichsansprüchen nach dem Wertausgleichsgesetz.

(5) Übertragung und Überlassung von Grundstücken innerhalb der Verwaltung mit Ausnahme der innerhalb eines Bezirks bleibenden Fälle.

(6) Aufnahme oder Übernahme von Darlehn und sonstigen Schuldverbindlichkeiten einschließlich der Übernahme von Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen und Bestellung anderer Sicherheiten.

(7) Verwaltung der Schulden mit Ausnahme der Verwaltung und Verwertung der Grundpfandrechte und der Sicherungsgrundpfandrechte einschließlich der sich daraus ergebenden Belastungen an Grundstücken, die zum Vermögen des Bezirks gehören.

(8) Anfall von Erbschaften und anderen Vermögen, soweit nicht einem Bezirk zugewendet.

(9) Schlichtung vermögensrechtlicher Streitigkeiten.

(10) Eigenbetriebe der Hauptverwaltung; Beteiligungen der Hauptverwaltung an wirtschaftlichen Unternehmungen.

(11) Aufgaben nach dem Vermögenszuordnungsgesetz mit Ausnahme der Anmeldung von Ansprüchen, der Ermittlung der anspruchsbegründenden Tatsachen und der Erarbeitung der Antragsunterlagen und Nachweise.

(12) Aufgaben Berlins in gerichtlichen Nachprüfungsverfahren im Zusammenhang mit gesetzlichen Vorkaufsrechten.

(13) Rechtsstreitigkeiten der Bezirke, sofern von grundsätzlicher oder übergeordneter Bedeutung.

Nr. 7
Wirtschaft; Entwicklungszusammenarbeit Preisbildung

(1) Wirtschaft einschließlich Ernährungs- und Landwirtschaft mit Ausnahme der Durchführung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes; Geheimschutz; Geld-, Kredit- und Versicherungswesen; Aufgaben nach dem Börsengesetz.

(2) Zulassung des Abschlusses oder der Übermittlung von Spielverträgen für eine in Berlin nicht zugelassene Lotterie.

(3) Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde und der oberen Flurbereinigungsbehörde nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie der Flurneuordnungsbehörde nach dem Landwirtschaftsgesetz mit Ausnahme der Aufgaben der Siedlungsbehörde nach dem Reichssiedlungsgesetz und dem Bundesvertriebenengesetz.

(4) Erteilung von Ausnahmebewilligungen zur Eintragung in die Handwerksrolle; Landeskartellbehörde.

(5) Förderung der Wirtschaft mit Ausnahme der bezirklichen Wirtschaftsförderung.

(6) Prüfung, Bestellung und Beaufsichtigung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern.

(7) Mess- und Eichwesen; Materialprüfung.

(8) Aufgaben der Energieaufsichtsbehörde; Aufgaben der Landesregulierungsbehörde nach dem Energiewirtschaftsgesetz; Ausübung der Befugnisse nach dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz.

(9) Bewirtschaftungs- und Lenkungsmaßnahmen nach dem Wirtschaftssicherstellungsgesetz, dem Energiesicherungsgesetz, dem Ernährungssicherstellungsgesetz und dem Ernährungsvorsorgegesetz mit Ausnahme

  1. a)
    der Erteilung von Bezugsscheinen und Versorgungskarten an Privatpersonen nach dem Wirtschaftssicherstellungsrecht;
  2. b)
    der Bewilligungen und Bescheinigungen von Bezugsrechten sowie Referenzmengen von leichtem Heizöl nach dem Energiesicherungsrecht;
  3. c)
    der Errichtung von Ernährungsämtern sowie der Zuteilung und Ausgabe von Verbraucherkarten und Bezugs- und Berechtigungsscheinen sowie der Einrichtung von Kartenausgabestellen nach dem Ernährungssicherstellungs- und Ernährungsvorsorgerecht.

(10) Entwicklungszusammenarbeit auf Landesebene.

(11) Preisprüfung für Strompreise und öffentliche Aufträge; Krankenhauspflegesätze.

(12) Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners nach dem Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Berlin.

(13) Aufgaben als IMI-Koordinatorin und als Verbindungsstelle des Landes Berlin nach den §§ 1 und 2 des Binnenmarktinformationsgesetzes.

Nr. 8
Raumordnung; städtebauliche Planung und ihre Durchführung; Enteignung; Vermessung

(1) Raumordnung und Landesplanung.

(2) Flächennutzungsplan; Bebauungsplanverfahren, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Veränderungssperren für Gebiete von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung (einschließlich der Hauptstadtplanung) oder für Industrie- und Gewerbeansiedlung von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung, Bebauungsplanverfahren für die Verwirklichung von Erfordernissen der Verfassungsorgane des Bundes zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

(3) Weitere Aufgaben nach dem Baugesetzbuch:

  1. a)
    Umlegung im Geltungsbereich von Bebauungsplänen für die Verwirklichung von Erfordernissen der Verfassungsorgane des Bundes zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben; Grenzregelungen im Bereich von Grundstücken, die den Verfassungsorganen des Bundes zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben dienen oder dazu bestimmt sind;
  2. b)
    Entschädigungen, soweit Aufgaben der Hauptverwaltung betroffen sind; Festsetzung von Geldentschädigungen in Planungsschadenangelegenheiten;
  3. c)
    Aufgaben des Besonderen Städtebaurechts des Baugesetzbuchs, die das Ausführungsgesetz der Hauptverwaltung zuweist; Verträge nach § 157 des Baugesetzbuchs, soweit zur städtebaulichen oder finanziellen Gesamtsteuerung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen erforderlich; Finanzierung der der Hauptverwaltung zugewiesenen Aufgaben mit Ausnahme der Maßnahmen nach § 147 Satz 1 Nr. 2 bis 5 des Baugesetzbuchs; Förderung von Baumaßnahmen nach § 148 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 des Baugesetzbuchs;
  4. d)
    vorhabenbezogene Bebauungspläne zur Verwirklichung von Erfordernissen der Verfassungsorgane des Bundes zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben;
  5. e)
    städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung sowie in Entwicklungs- und Anpassungsgebieten;
  6. f)
    Aufgaben der höheren Verwaltungsbehörde, der zuständigen Landesbehörde, der nach Landesrecht zuständigen Behörde und der obersten Landesbehörde.

(4) Städtebauliche Wettbewerbe und Bauwettbewerbe für Flächen von besonderer städtebaulicher Bedeutung.

(5) Bauträger- und Investorenwettbewerbe für landeseigene Grundstücke von besonderer städtebaulicher und finanzieller Bedeutung.

(6) Enteignungsbehörde; Behörde nach § 9 Satz 2 des Wertausgleichsgesetzes.

(7) Basisinformationssystem, geodätisches Landesbezugssystem, Landesinformationssystem; Abgabe von Liegenschaftskatasterangaben und Erteilung von Erlaubnissen zum Abruf von Liegenschaftskatasterangaben, wenn das Gebiet mehrerer Bezirke betroffen ist; Zulassung von Ausnahmen von der Verpflichtung, für den Empfang von Eigentümerangaben aus dem Liegenschaftskataster das berechtigte Interesse im Einzelfall darzulegen.

(8) Wertermittlungen in Angelegenheiten von hauptstädtischer Bedeutung auf besondere Anforderung der Senatsverwaltung für Finanzen; Vermessungen für den Verkehrswegebau der Hauptverwaltung; Luftbildvermessung.

(9) Geschäftsstelle des oberen Umlegungsausschusses; Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte; Bestellung von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren; Aufsicht über die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

Nr. 9
Bauwirtschaft; Wohnen, Wohnungswirtschaft

(1) Führung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses für Bauaufträge; Vergabeprüfstelle für Bau- und Dienstleistungsaufträge nach § 57b des Haushaltsgrundsätzegesetzes.

(2) Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden mit Ausnahme der Entscheidung über bezirkliche Förderungsränge.

(3) Landesweite Verträge zur Wohnungsbindung.

Nr. 10
Hoch- und Tiefbau; Wasserwirtschaft; Verkehr

(1) Bauten und Unterhaltungsmaßnahmen für Polizei, Feuerwehr, Justiz, Theater und Museen; Bauherreneigenschaft und Haushaltsmittel für alle Bauten der Hauptverwaltung.

(2) Planung, Entwurf und Bau von Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen sowie der Straßen innerhalb des zentralen Bereichs, in dem sich die Parlaments- und Regierungseinrichtungen des Bundes befinden; der zentrale Bereich wird umgrenzt durch die Invalidenstraße, Brunnenstraße, Rosenthaler Platz, Torstraße, Mollstraße, Platz der Vereinten Nationen, Lichtenberger Straße, Holzmarktstraße, Brückenstraße, Heinrich-Heine-Straße, Moritzplatz, Oranienstraße, Kochstraße, Wilhelmstraße, Anhalter Straße, Askanischer Platz, Schöneberger Straße, Schöneberger Ufer, Lützowufer, Lützowplatz, Klingelhöferstraße, Hofjägerallee, Großer Stern, Spreeweg, Paulstraße, Alt-Moabit unter Einbeziehung der genannten Straßen und Plätze; Planung der Straßen im Zuge von Straßenbahnlinien.

(3) Bundesautobahnen; Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten ohne Unterhaltung des Begleitgrüns.

(4) Planung von Straßen in Gebieten von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung sowie von Straßen für Industrie- und Gewerbeansiedlungen von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung; Planung der Hauptverkehrsstraßen mit vorwiegend überbezirklicher Funktion und anderer Straßen von besonderer Bedeutung.

(5) Planung von Ingenieurbauten für den ruhenden Verkehr im zentralen Bereich nach Absatz 2; Pilotprojekt flächenhafte Parkraumbewirtschaftung.

(6) Verkehrslenkungsanlagen; Lichtzeichenanlagen, soweit sie in Verkehrsleitsysteme oder Zentralsteuerungen eingebunden werden oder sich auf Verkehrsflächen von gesamtstädtischer oder überbezirklicher Bedeutung befinden, einschließlich der Planung straßenbaulicher Veränderungen im Zusammenhang mit dem Bau dieser Lichtzeichenanlagen.

(7) Brücken (Überführungen ab 2 m lichter Weite), Verkehrszeichenbrücken, Tunnel, Durchlässe, Trogbauwerke, Stützbauwerke ab 1,50 m sowie Lärmschutzbauwerke ab 2 m sichtbarer Höhe und sonstige Ingenieurbauwerke im Zuge von öffentlichen Straßen, soweit ein Einzelstandsicherheitsnachweis erforderlich ist (ausgenommen kreisrunde Rohrdurchlässe und die Fahrbahn- und Gehbahnbeläge der öffentlichen Straßen Berlins, die nicht in unmittelbarer Verbindung mit der Abdichtung stehen).

(8) Anordnung und Auswertung von Versuchen und Untersuchungen neuer Baustoffe und Bauarten bei Straßenbauten und deren Einführung; Durchführung von Versuchen grundsätzlicher Bedeutung.

(9) Aufgaben der kommunalen Aufsichtsbehörde nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz.

(10) Straßenaufsicht bei Baumaßnahmen und über Bauten und Anlagen der Hauptverwaltung nach Absatz 3, 6 und 7; allgemeine Zulassung von Sondernutzungen, die in allen Bezirken einheitlich ausgeübt werden; Informations- und Koordinierungsstelle bei Baumaßnahmen im übergeordneten Straßennetz nach § 11 Abs. 3 des Berliner Straßengesetzes.

(11) Schifffahrt, Wasserstraßen und Häfen, Luftverkehr, Magnetschwebebahnen, Eisenbahnen einschließlich S-Bahnen und Straßenbahnen einschließlich U-Bahnen sowie die Entscheidung über die Benutzung der öffentlichen Straßen durch Bahnen.

(12) Gewässer erster und fließende Gewässer zweiter Ordnung einschließlich Uferanlagen, Häfen, Umschlags- und Liegestellen mit Ausnahme der Sportbootsstege.

(13) Kreuzungsrechtliche Vereinbarungen für Kreuzungen von Verkehrswegen.

(14) Verkehrsuntersuchungen einschließlich Verkehrszählungen.

(15) Öffentliche Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und -einrichtungen.

Nr. 11
Umweltschutz und Naturschutz, Grünanlagen, Forsten, Kleingärten, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Bodenschutz, Krematorien

(1) Stadtpolitisch herausragende Projekte der Freiraumgestaltung.

(2) Landschaftsprogramm; Landschaftsplanverfahren einschließlich Veränderungsverbote für Gebiete von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung.

(3) Anerkennung von Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes.

(4) Durchführung der Wassergesetze, der Abwasserabgabengesetze, des Wasserverbandsgesetzes und des Lagerstättengesetzes.

5) Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes.

(6) Aufgaben des Landesforstamts.

(7) Angelegenheiten nach dem Gräbergesetz, nach Artikel 18 des deutsch-sowjetischen Vertrages über die Erhaltung der sowjetischen Gedenkstätten und Kriegsgräber sowie nach den sonstigen internationalen Kriegsgräberabkommen mit Ausnahme der Unterhaltung und Pflege der Gräber nach dem Gräbergesetz auf landeseigenen Friedhöfen.

(8) Forst, Jagd, Fischerei.

(9) Denkmalerfassung und Denkmalliste; Erhalt von Denkmalen herausragender Bedeutung.

(10) Durchführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes, des Berliner Bodenschutzgesetzes sowie der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen.

(11) Angelegenheiten der Krematorien.

Nr. 12
Arbeitsmarktfragen, Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen; Berufsbildung, Ausbildungsförderung

(1) Angelegenheiten des Arbeitsmarktes und der Arbeitsförderung; arbeitsmarktpolitische Angelegenheiten des Landes Berlin im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch; Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen, Schlichtungswesen.

(2) Aufgaben der zuständigen Senatsverwaltung und obersten Landesbehörde nach dem Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch; arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitische Angelegenheiten des Bund-Länder-Ausschusses nach § 18c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch; Erklärung der Verbindlichkeit der Abstimmungen und Vereinbarungen im Kooperationsausschuss für die gemeinsamen Einrichtungen im Land Berlin im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Senatsverwaltungen.

(3) Berufliche Bildung, Aufgaben der zuständigen Behörde und der obersten Landesbehörde nach dem Berufsbildungsgesetz, dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und der Handwerksordnung; Anerkennung von Bildungsveranstaltungen.

(4) Aufgaben des Landesamtes für Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Nr. 13
Gesundheitswesen

(1) Einbringung von Krankenhausbetrieben des Landes Berlin in eine private Rechtsform, Beteiligung des Landes Berlin an Krankenhausbetrieben in privater Rechtsform, Krankenhausplan, Programme zur Durchführung des Krankenhausbaues.

(2) Rettungsdienst einschließlich Krankentransport, Melde- und Aufnahmeverfahren sowie Bettenvermittlung; Noteinweisungen in Zeiten erhöhter Inanspruchnahme.

(3) Vereinbarungen mit Tierkörperbeseitigungsanstalten im Rahmen der Beseitigungspflicht.

(4) Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin, Gemeinsames Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

(5) Arbeitsmedizin.

(6) Aufgaben der obersten Landesgesundheitsbehörde, der Landesveterinärbehörden sowie der Landesregierung nach Seuchenrecht; amts- und vertrauensärztliche Untersuchungen und Begutachtungen mit Ausnahme von amts- und vertrauensärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen im Rahmen des Achten Buches, des Neunten Buches, des Elften Buches und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, der Schuleingangsuntersuchungen und der Untersuchungen nach dem Kindertagesförderungsgesetz.

(7) Sicherstellung überbezirklicher Versorgungsangebote für besondere Patientengruppen; Versorgung der psychisch kranken Rechtsbrecher im Maßregelvollzug.

(8) Aufgaben der Landesärzte nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch.

(9) Grundsatzangelegenheiten der Leistungen des kommunalen Trägers nach § 16a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen des Verantwortungsbereichs der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung.

(10) Durchführung des Transfusionsgesetzes.

Nr. 14
Sozialwesen

(1) Allgemeine Angelegenheiten des örtlichen und überörtlichen Trägers der Sozialhilfe.

(2) Festsetzung der Zahl der Ausbildungsplätze für Sozialarbeiter-Praktikanten in Zusammenarbeit mit den Bezirken.

(3) Landespflegeplanung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Soziale Pflegeversicherung); Programme zur Durchführung des Baus von Pflegeeinrichtungen.

(4) Vereinbarungen über Leistungen an Hilfebedürftige; Vereinbarungen mit Einrichtungen im Sinne des § 75 Abs. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

(5) Feststellung der Behinderung und ihres Grades nach dem Schwerbehindertengesetz sowie Erteilung von Ausweisen.

(6) Aufgaben der Hauptfürsorgestelle nach dem Schwerbehindertengesetz.

(7) Versorgung und Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie nach Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären.

(8) Leistungen nach dem Unterstützungsabschlussgesetz.

(9) Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz; Zulassung von Ausnahmen nach § 54a des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes.

(10) Häftlingshilfemaßnahmen nach §§ 9a bis 9c, 10 Abs. 4 und 5 des Häftlingshilfegesetzes; Härteausgleich nach § 12 des Häftlingshilfegesetzes.

(11) Landesflüchtlingsverwaltung; Verwaltungsverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz (insbesondere schriftliches Aufnahmeverfahren nach § 28 sowie Amtshilfeverfahren nach § 100, Antragsverfahren nach § 9 Abs. 2 und 3); Errichtung, Belegung und Schließung von Heimen sowie Beschaffung von Heim- und Wohnplätzen durch Verträge mit Dritten; Zentrale Aufnahmestelle des Landes Berlin für Aussiedler (ZAB); Erfassung, Erstberatung und Verteilung der in Berlin aufgenommenen Spätaussiedler auf die Bezirke.

(12) Gewährung von Kapitalentschädigung nach §§ 17, 19 und 25 Abs. 2 sowie Erstattung von Leistungen nach § 6 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes; Aufgaben der Rehabilitierungsbehörde nach § 12 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und § 17 des Beruflichen Rebabilitierungsgesetzes.

(13) Anerkennung von Betreuungsvereinen nach §§ 1908 f. des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

(14) Integration von ethnischen Minderheiten und Zuwanderern auf Landesebene.

(15) Rückkehrhilfe für einkommensschwache ausländische Arbeitnehmer und ehemalige Asylbewerber; Festsetzung der Rückkehrhilfe für Bürgerkriegsflüchtlinge.

(16) Errichtung, Betrieb, Belegung und Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Beschaffung von Heim- und Wohnplätzen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer, die nach den §§ 15a, 22, 23 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen worden sind, durch Verträge mit Dritten; Leistungen an den Personenkreis nach den §§ 22, 23 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes im Rahmen der Erstversorgung; Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber; Leistungen an ehemalige Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrags während einer Übergangszeit; Leistungen an Ausländerinnen und Ausländer, die nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes zu verteilen sind, bis zur Umsetzung der Verteilentscheidung; Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an Personen, die sich in Abschiebungshaft befinden; Leistungen an Ausländerinnen und Ausländer, die als Opfer von Menschenhandel in entsprechenden Strafverfahren als Zeuginnen und Zeugen aussagen sollen, sowie gegebenenfalls für die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden minderjährigen Kinder.

(17) Zustimmung zur Aufnahme von jüdischen Zuwanderern in Berlin, die im Wege des geregelten Aufnahmeverfahrens einreisen und eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erhalten, Erfassung und Erstberatung dieser Personen sowie Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, soweit erforderlich.

(18) Unterhaltssicherungsgesetz mit Ausnahme der Einzelleistungen.

(19) Angelegenheiten des örtlichen und überörtlichen Trägers der Sozialhilfe nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Soziale Pflegeversicherung); Aufgaben nach § 82 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch.

(20) Anerkennung der Berechtigung und Gewährung der einmaligen Zuwendung nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz.

(21) Aufgaben der obersten Landesbehörde in Angelegenheiten des Garantiefonds; Ausschreibungen zur Gewinnung geeigneter Bildungsträger.

(22) Grundsatzangelegenheiten der Leistungen des kommunalen Trägers nach § 22, § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2, § 27 Absatz 3 und § 28 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 16a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen des Verantwortungsbereichs der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung; sozialpolitische Angelegenheiten im Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.

(23) Ärztliche Begutachtung für Entscheidungen nach dem Landespflegegeldgesetz.

(24) Sozialversicherung; Wahrnehmung der Aufgaben der obersten Verwaltungsbehörde und des Versicherungsamtes.

Nr. 15
Familienförderung; Jugendhilfe; Sport

(1) Aufgaben der obersten Landesjugendbehörde und des Landesjugendamtes nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, dem Kindertagesförderungsgesetz und dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz.

(2) Festsetzung der Zahl der Praktikantenplätze sozialpädagogischer Ausbildungsgänge in Zusammenarbeit mit den Bezirken.

(3) Familienförderung einschließlich der Zentralen Vormundschafts- und Unterhaltsvorschusskasse (ZVK/UVK) mit Ausnahme des Erziehungs- und Familiengeldes, der Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und der Leistungen von Unterhaltsvorschuss und Unterhaltssicherung nach Bundesrecht.

(4) Bestimmung von Stellplätzen zur vorübergehenden Nutzung für Wohnwagen durchreisender Sinti und Roma.

(5) Olympia-Stadion, Sportforum Hohenschönhausen, Sportanlage Paul-Heyse-Straße, Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion, Max-Schmeling-Halle, Velodrom.

(6) Bewährungshilfe für Jugendliche und Heranwachsende.

(7) Rechenzentrum zur Betreuung der IT-Fachverfahren der Berliner Jugendämter.

(8) Sportmedizinische Angelegenheiten.

(9) Grundsatzangelegenheiten der Leistungen des kommunalen Trägers nach § 16a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen des Verantwortungsbereichs der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung.

(10) Fachliche und rechtliche Vorgaben der Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 6b des Bundeskindergeldgesetzes, soweit nicht ein Aufgabenbereich des Schulwesens vorliegt.

Nr. 16
Schulen, Volkshochschulen

(1) Schulaufsicht; Genehmigung von Betreuungsangeboten, die von Trägern der freien Jugendhilfe im Rahmen der ergänzenden Betreuung an Schulen erbracht werden; Festsetzung und Verteilung der für diese Betreuungsangebote zur Verfügung stehenden Mittel auf die Bezirke einschließlich der Mittel für die Kosten, die in der Zeit der verlässlichen Halbtagsgrundschule für außerunterrichtliche Betreuung und Förderung durch Träger der freien Jugendhilfe entstehen; fachliche und rechtliche Vorgaben der Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 6b des Bundeskindergeldgesetzes im Bereich Schule, Bewirtschaftung der für ergänzende Lernförderung (im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen) erforderlichen Mittel für öffentliche Schulen; innere Schulangelegenheiten; Befreiung von der Schulpflicht; Entscheidung über Aufnahme von Schülern in die gymnasiale Oberstufe bei Wechsel von anderen Schularten, anderen Bundesländern, aus dem Ausland oder nach Unterbrechung des Schulbesuchs; Entscheidung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach § 37 Abs. 3 Satz 4 des Schulgesetzes.

(2) Berufliche Schulen, Staatliche Ballettschule und Schule für Artistik, Schulfarm Insel Scharfenberg, Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach, Abendgymnasium Prenzlauer Berg sowie zentral verwaltete Schulen mit sportbetontem Schwerpunkt.

(3) Schulorganisation, Schulpraktische Seminare, Schulpsychologischer Dienst, Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen Berlin, Staatliches Prüfungsamt für Übersetzer Berlin, Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal, ausgenommen Hausmeisterinnen und Hausmeister an nicht zentral verwalteten Schulen.

(4) Durchführung der schulgesetzlichen Regelungen über die Schulen in freier Trägerschaft mit Ausnahme der Zuwendungen nach § 101 Abs. 8 des Schulgesetzes; Finanzierung der Betreuungsangebote im Rahmen der ergänzenden Betreuung an Schulen in freier Trägerschaft und der Kosten, die in der Zeit der verlässlichen Halbtagsgrundschule für außerunterrichtliche Betreuung und Förderung entstehen.

(5) Schulaufsicht über die Lehrgänge an Volkshochschulen nach § 40 Abs. 1 des Schulgesetzes; Auftrag zur Abnahme von Prüfungen durch Volkshochschulen sowie Festlegungen der Prüfungsanforderungen.

(6) Qualitative Weiterentwicklung von Schule und Weiterbildung; örtliche Aufgabe der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte; Stadtmedienstelle; Lernwerkstatt.

(7) Rahmenvereinbarungen über Leistungen von Trägern der freien Jugendhilfe im Zusammenhang mit der ergänzenden Betreuung an Schulen und die Finanzierung der Kosten, die in der Zeit der verlässlichen Halbtagsgrundschule für außerunterrichtliche Betreuung und Förderung durch Träger der freien Jugendhilfe entstehen.

(8) Datenübermittlung aus einer automatisierten Schülerdatei nach § 64a des Schulgesetzes an andere Behörden, unbeschadet der Übermittlungsbefugnisse der Schulen; Rechenzentrum zur Betreuung der IT-Fachverfahren für das Berliner Schulwesen, soweit diese Aufgabe nicht vom IT-Dienstleistungszentrum Berlin wahrgenommen wird; Vorgaben für eine einheitliche IT-Ausstattung und die technische Anbindung der Schulen und bezirklichen Schulämter an zentrale IT-Fachverfahren für das Berliner Schulwesen.

Nr. 17
Wissenschaft, Forschung; Kunst und Kultur; kirchliche Angelegenheiten

(1) Wissenschaft und Forschung; Landesbibliotheken und -archive.

(2) Landesangelegenheiten der Kunst, der Theater, der Orchester, des Films und der Museen.

(3) Schutz des Kulturgutes gegen Abwanderung.

(4) Angelegenheiten der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einschließlich der Genehmigung von Abgabebeschlüssen.