Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen
(Nebentätigkeitsverordnung - NtV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (Nebentätigkeitsverordnung - NtV)
Amtliche Abkürzung
NtV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
20302

Vom 21. September 1982 (GV. NW. S. 605, 689)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1138)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt I
Allgemeines
Geltungsbereich1
Nebentätigkeit2
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst3
Hauptamt und Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst4
Nebentätigkeiten auf Vorschlag oder Veranlassung5
Abschnitt II
Genehmigung
Genehmigung im Einzelfall6
Allgemeine Genehmigung7
Genehmigung von Nebentätigkeiten in der Krankenversorgung8
Nicht genehmigungspflichtige Tätigkeiten9
Abschnitt III
Anzeige von Nebentätigkeiten
Anzeigepflicht10
Abschnitt IV
Vergütung
Begriff11
Vergütungsverbot12
Höchstgrenzen; Abführungspflicht13
Ausnahmen14
Aufstellung über Nebeneinnahmen15
Abschnitt V
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material
Genehmigung16
Nutzungsentgelt17
Höhe des Nutzungsentgelts18
Verfahren19
Gebührenverteilung20
Abschnitt VI
Ausführung des § 56 des Landesbeamtengesetzes
Nebentätigkeit bei Beendigung des Beamtenverhältnisses21
Abschnitt VII
Übergangs- und Schlussvorschriften
Ausnahmen22
Übergangsvorschriften23
Geltung für Richter24
Inkrafttreten25