Anlage 11 ViehVerkV - Bestandsregister für Schafe / für Ziegen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)
- Amtliche Abkürzung
- ViehVerkV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 7831-1-54-2
Anlage 11
(zu § 37 Abs. 1)
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Bestandsregister | |
für Schafe |_| | für Ziegen |_| |
A. Angaben zum Betrieb
Name: | Nutzungsart: | |||||
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Anschrift: | Zucht | Milch | Mast | Gesamtanzahl am 1. Januar ... | ||
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Registriernummer nach § 15 oder § 26 Abs. 2 : | Schafe: | Ziegen: | ||||
B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen(1)
Lfd. Nr. | Datum des oder des Abgangs | Zugang | Abgang | Kennzeichen des Tieres oder der Tiere | Anzahl | Bemerkungen (2) | |
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Name und Anschrift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters | Name und Anschrift oder Registriernummer des Übernehmers | Name und Anschrift oder Registriernummer des Transportunternehmers, Kfz-Kennzeichen des Transportmittels | |||||
C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen
Lfd. Nr. | Datum | Kennzeichen des Tieres | Geburtsjahr | Datum der Kennzeichnung | Rasse | Genotyp, soweit bekannt | Tod (Monat und Jahr) | Ersatzkennzeichen | Bemerkungen |
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D. Angaben im Fall der Überprüfung
Datum der Überprüfung: | |
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Zuständige Behörde
Unterschrift des Vertreters der zuständigen Behörde
Ersatz der Angaben durch Beifügen einer Ablichtung des Begleitdokuments mit diesen Angaben möglich.
Z. B. Angabe des Ersatzkennzeichens; ursprüngliche Kennzeichnung von aus Drittländern stammenden Tieren.