§ 5 VStG - Stichtag für die Festsetzung der Vermögensteuer; Entstehung der Steuer
Bibliographie
- Titel
- Vermögensteuergesetz (VStG)
- Amtliche Abkürzung
- VStG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 611-6-3-2
(1) Die Vermögensteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahrs (Veranlagungszeitpunkt, §§ 15 bis 17) festgesetzt.
(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Kalenderjahrs, für das die Steuer festzusetzen ist.