§ 77 SGB X - Einschränkung der Offenbarungsbefugnis über die Grenze
Bibliographie
- Titel
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten, Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehung zu Dritten
- Redaktionelle Abkürzung
- SGB X
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 860-10-1/2
Eine Offenbarung personenbezogener Daten gegenüber Personen oder Stellen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs ist zudem nicht zulässig, soweit Grund zur Annahme besteht, daß dadurch schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden.