§ 77 SGB X - Einschränkung der Offenbarungsbefugnis über die Grenze

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten, Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehung zu Dritten
Redaktionelle Abkürzung
SGB X
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-10-1/2

Eine Offenbarung personenbezogener Daten gegenüber Personen oder Stellen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs ist zudem nicht zulässig, soweit Grund zur Annahme besteht, daß dadurch schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden.