§ 125 SächsDO - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO)
- Amtliche Abkürzung
- SächsDO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 241-1
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.