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§ 13 ÖPNVG - Integrierte Verkehrs- und Siedlungsplanung

Bibliographie

Titel
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG)
Amtliche Abkürzung
ÖPNVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
60-37

Landesplanung, Regionalplanung und kommunale Bauleitplanung haben die Erfordernisse der Nahverkehrsplanung zu berücksichtigen; die Wechselwirkungen zwischen Siedlungsstrukturen und Bebauungsdichten sowie Verkehrsinfrastrukturen und Verkehrssystemen sind im Rahmen dieser Planungen abzuwägen.