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Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)

Bibliographie

Titel
Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
Amtliche Abkürzung
DONot
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
3831

Vom 7. Dezember 2021 (JMBl. LSA S. 224)

Geändert am 29. Juli 2022 (JMBl. LSA S. 144)

AV des MJ vom 7. 12. 2021 - 3831-203.18

Bezug:
AV des MJ vom 2. 1. 2001 (JMBl. LSA S. 131), zuletzt geändert durch AV vom 20. 1. 2017 (JMBl. LSA S. 22)

  1. 1.

    Die unter den Landesjustizverwaltungen abgestimmte neue Dienstordnung für Notarinnen und Notare wird in der Fassung der Anlage nach Maßgabe ihrer §§ 20 und 21 in Kraft gesetzt.

  2. 2.

    Diese AV tritt am 1. 1. 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bezugs-AV außer Kraft; § 20 Abs. 1 und 3 der Anlage bleibt unberührt.

Inhaltsübersicht(1)§§
Abschnitt 1
Amtsführung im Allgemeinen
Amtliche Unterschrift1
Amtssiegel2
Amtsschild, Namensschild3
Verpflichtung der Beschäftigten sowie der Dienstleisterinnen und Dienstleister4
Bezeichnung der Beteiligten bei der Beurkundung5
Einhaltung von Mitwirkungsverboten6
Übersicht über Urkundsgeschäfte7
Abschnitt 2
Ergänzende Regelungen für Erbverträge
Erbverträge8
Abschnitt 3
Ergänzende Regelungen für Verwahrungsgeschäfte
Übersicht über Verwahrungsgeschäfte9
Durchführung der Verwahrungsgeschäfte10
Abschnitt 4
Ergänzende Regelungen für Softwareprodukte zur Führung von Akten und Verzeichnissen
Software-Herstellerbescheinigungen11
Abschnitt 5
Herstellung der notariellen Urkunden und Dokumente
Herstellung der Urschriften, Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften12
Übertragung der Papierdokumente in die elektronische Form13
Verbinden, Beifügen und Siegeln14
Abschnitt 6
Prüfung der Amtsführung
Verfahren15
An die Aufsichtsbehörden zu übermittelnde Dokumente16
Zugang der Aufsichtsbehörde zu den Akten und Verzeichnissen der Notarin oder des Notars17
Gegenstand der regelmäßigen Prüfung18
Abschnitt 7
Notariatsverwaltung und Notarvertretung
Notariatsverwaltung und Notarvertretung19
Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsvorschriften20
Inkrafttreten21
Muster 1Anlage 1
Muster 2Anlage 2

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.