§ 15 OVP - Eingangs- und Perspektivgespräch
Bibliographie
- Titel
- Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung - OVP)
- Amtliche Abkürzung
- OVP
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 223
Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter führt zu Beginn der Ausbildung ein Eingangs- und Perspektivgespräch mit einer Seminarausbilderin oder einem Seminarausbilder unter Beteiligung der Schule. Es dient dazu, auf der Grundlage der bereits erreichten berufsbezogenen Kompetenzen weitere Perspektiven zu entwickeln und Beiträge aller Beteiligten dazu gemeinsam zu planen. Das Gespräch soll in den ersten sechs Wochen der Ausbildung geführt werden. Es beruht auf einer von der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter gehaltenen Unterrichtsstunde. Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter dokumentiert die Gesprächsergebnisse in Textform. Die Dokumentation kann von den anderen Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmern ergänzt werden. Eine Benotung erfolgt nicht. Die Planungen sollen im Verlaufe der Ausbildung fortgeschrieben werden.