Art. 11 GDVG - Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG)
- Amtliche Abkürzung
- GDVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 2120-1-U/G
Soweit dies durch Rechtsvorschrift bestimmt ist, nehmen die Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.