Art. 11 GDVG - Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG)
Amtliche Abkürzung
GDVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2120-1-U/G

Soweit dies durch Rechtsvorschrift bestimmt ist, nehmen die Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.