§ 1 WpHG - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz)
Amtliche Abkürzung
WpHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4110-4

Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Erbringung von Wertpapierleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen, den börslichen und außerbörslichen Handel mit Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten und Finanztermingeschäften, den Abschluss von Finanztermingeschäften sowie auf Veränderungen der Stimmrechtsanteile von Aktionären an börsennotierten Gesellschaften.