§ 1 WpHG - Anwendungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz)
- Amtliche Abkürzung
- WpHG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 4110-4
Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Erbringung von Wertpapierleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen, den börslichen und außerbörslichen Handel mit Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten und Finanztermingeschäften, den Abschluss von Finanztermingeschäften sowie auf Veränderungen der Stimmrechtsanteile von Aktionären an börsennotierten Gesellschaften.