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§ 410 SGB III - Besondere Entgeltabzüge

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
Redaktionelle Abkürzung
SGB III
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-3

Bei der Anwendung des § 136 Abs. 2 sind Regelungen über die gewöhnlichen gesetzlichen Abzüge vom Entgelt, die im Beitrittsgebiet gelten, nicht zu berücksichtigen, soweit sie von denen im übrigen Bundesgebiet abweichen.