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§ 32 SächsRiG - Beteiligung des Staatsministeriums der Justiz und für Europa

Bibliographie

Titel
Richtergesetz des Freistaates Sachsen (SächsRiG)
Amtliche Abkürzung
SächsRiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
301-1

Das Staatsministerium der Justiz und für Europa kann gegenüber dem Präsidialrat Stellung nehmen und zu diesem Zweck einen Vertreter in Sitzungen des Präsidialrats entsenden.