§ 8b WeinG - Umstrukturierung und Umstellung
Bibliographie
- Titel
- Weingesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- WeinG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2125-5-7
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit dies zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft erforderlich ist, Vorschriften zu erlassen über die Voraussetzungen und das Verfahren für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen.