§ 150 GOLT - Beschlussempfehlung und Bericht des federführenden Ausschusses
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
- Redaktionelle Abkürzung
- GOLT,BY
- Normtyp
- Geschäftsordnung
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 1100-3-I
Nach Abschluss der Ausschussberatungen wird eine endgültige, Beschlussempfehlung vom federführenden Ausschuss erstellt. Der Beschlussempfehlung wird ein schriftlicher Kurzbericht über den Beratungsablauf; das Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen sowie über etwaige abweichende Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse bzw. des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz angefügt.