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  • ab 01.01.2006 (aktuelle Fassung)

§ 13 ThürUKG - Übergangsbestimmung

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Umzugskostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Umzugskostengesetz - ThürUKG)
Amtliche Abkürzung
ThürUKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2032-7

Ist die Umzugskostenvergütung nach den vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen zugesagt worden, so behält die Zusage mit den für sie geltenden Einschränkungen ihre Gültigkeit.