§ 13 ThürUKG - Übergangsbestimmung
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz über die Umzugskostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Umzugskostengesetz - ThürUKG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürUKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 2032-7
Ist die Umzugskostenvergütung nach den vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen zugesagt worden, so behält die Zusage mit den für sie geltenden Einschränkungen ihre Gültigkeit.