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§ 61 EStDV 2000 - Antrag auf anderweitige Verteilung der außergewöhnlichen Belastungen im Fall des § 26a des Gesetzes

Bibliographie

Titel
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV 2000)
Amtliche Abkürzung
EStDV 2000
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-1-1

1Der Antrag auf anderweitige Verteilung der als außergewöhnliche Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehenden Beträge (§ 26a Abs. 2 des Gesetzes) kann nur von beiden Ehegatten gemeinsam gestellt werden. 2Kann der Antrag nicht gemeinsam gestellt werden, weil einer der Ehegatten dazu aus zwingenden Gründen nicht in der Lage ist, so kann das Finanzamt den Antrag des anderen Ehegatten als genügend ansehen.